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   VGH Hessen, 13.08.2020 - 23 C 2754/15   

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https://dejure.org/2020,32043
VGH Hessen, 13.08.2020 - 23 C 2754/15 (https://dejure.org/2020,32043)
VGH Hessen, Entscheidung vom 13.08.2020 - 23 C 2754/15 (https://dejure.org/2020,32043)
VGH Hessen, Entscheidung vom 13. August 2020 - 23 C 2754/15 (https://dejure.org/2020,32043)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 44 Abs 1 Satz 1 FlurbG, § 44 Abs 3 Satz 3 Halbsatz 3 FlurbG, § 45 Abs 1 Satz 1 Nr 1 FlurbG, § 45 Abs 1 Satz 2 FlurbG, § 45 Abs 2 Satz 2 FlurbG
    Grenzverschiebungen und Neuvermessungsdifferenz im Flurbereinigungsverfahren

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (9)

  • BGH, 02.12.2005 - V ZR 11/05

    Umfang der Richtigkeitsvermutung des Grundbuchs

    Auszug aus VGH Hessen, 13.08.2020 - 23 C 2754/15
    Vielmehr ist für die Bestimmung des Grundstücks der Grenzverlauf maßgebend, wie er sich aus dem Liegenschaftskataster ergibt; (nur) auf diesen erstreckt sich auch der öffentliche Glaube und die Richtigkeitsvermutung des Grundbuchs (vgl. BGH, Urteil vom 02.12.2005 - V ZR 11/05 -, juris Rdnr. 8).
  • BVerwG, 30.09.1992 - 11 C 8.92

    Flurbereinigung - Abfindung - Abfindungsgrundstück - Abfindungsflurstück

    Auszug aus VGH Hessen, 13.08.2020 - 23 C 2754/15
    Für die wegemäßige Erschließung im Sinne von § 44 Abs. 3 Satz 3 FlurbG reicht es grundsätzlich aus, eine Wegedienstbarkeit zu begründen oder eine bestehende zu übernehmen (vgl. BVerwG, Urteil vom 30.09.1992 - BVerwG 11 C 8.92 -, juris Rdnr. 11).
  • OLG München, 24.07.2009 - 34 Wx 27/09

    Grundbuchverfahren: Eintragungsvoraussetzung für einen Grundstücksteil;

    Auszug aus VGH Hessen, 13.08.2020 - 23 C 2754/15
    Das im Grundbuch eingetragene Flächenmaß (Grundstücksgröße) nimmt als Teil des Bestandsverzeichnisses nicht am öffentlichen Glauben des Grundbuchs teil (vgl. Bay. OLG, Beschluss vom 24.07.2009 - 34 Wx 027/09 -, juris Rdnr. 31).
  • BVerwG, 21.06.2010 - 9 B 88.09

    Flurbereinigung; Veränderung der Hof- und Gebäudeflächen

    Auszug aus VGH Hessen, 13.08.2020 - 23 C 2754/15
    Der erhöhte Schutz, der dem Eigentümer von Hof- und Gebäudeflächen zukommen soll, macht eine Prüfung des Einzelfalls notwendig, insbesondere im Hinblick auf die Frage, ob dem mit der Änderung der betreffenden Fläche angestrebten Zweck der Vorrang gegenüber dem besonderen Interesse des Eigentümers an der Wiederzuteilung der Fläche in den alten Grenzen zukommt (vgl. BVerwG, Beschluss vom 21.06.2010 - BVerwG 9 B 88.09 juris Rdnr. 5).
  • BVerwG, 09.10.1973 - V C 37.72

    Abfindungszahlungen wegen eines Flurbereinigungsverfahrens - Änderung eines

    Auszug aus VGH Hessen, 13.08.2020 - 23 C 2754/15
    Der Erschließungsanspruch begründet allerdings kein Recht auf eine Verbesserung der Zuwegung eines unverändert zugewiesenen Grundstücks (vgl. BVerwG, Urteil vom 09.10.1973 - BVerwG V C 37.72 juris Rdnr. 21; VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 20.09.2017 - 7 S 2032/14 -, juris Rdnr. 41).
  • BVerwG, 18.10.1974 - V C 37.73

    Auswirkungen der mangelnden Zuordnungsfähigkeit einer überbauten Fläche zu dem

    Auszug aus VGH Hessen, 13.08.2020 - 23 C 2754/15
    Als legitimer Zweck ist in diesem Rahmen die Zielsetzung anerkannt, die rechtlichen Grenzen zwischen benachbarten Grundstücken mit den tatsächlichen Besitzverhältnissen in Einklang zu bringen (BVerwG, Urteil vom 18.10.1974 - BVerwG 5 C 37.73 -, juris Rdnr. 11).
  • VGH Baden-Württemberg, 20.09.2017 - 7 S 2032/14

    Anspruch auf Verbesserung der Zuwegung im Flurbereinigungsverfahren

    Auszug aus VGH Hessen, 13.08.2020 - 23 C 2754/15
    Der Erschließungsanspruch begründet allerdings kein Recht auf eine Verbesserung der Zuwegung eines unverändert zugewiesenen Grundstücks (vgl. BVerwG, Urteil vom 09.10.1973 - BVerwG V C 37.72 juris Rdnr. 21; VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 20.09.2017 - 7 S 2032/14 -, juris Rdnr. 41).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 08.06.2017 - 8 K 1/15

    Flurbereinigungsrechtliches Bodenordnungsverfahren; wertgleiche Abfindung und

    Auszug aus VGH Hessen, 13.08.2020 - 23 C 2754/15
    Dies gilt auch dann, wenn durch eine veränderte Grenzziehung bereits bestehende Nachbarstreitigkeiten berührt werden, sich eventuell sogar verschlimmern (vgl. OVG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 08.06.2017 - 8 K 1/15 -, juris Rdnr. 27).
  • BVerwG, 03.02.1960 - I CB 135.59

    Beschwerde gegen einen Flurbereinigungsplan mit der Begehr auf Wiederzuteilung

    Auszug aus VGH Hessen, 13.08.2020 - 23 C 2754/15
    Sie ist als Anfechtungsklage gegen den Flurbereinigungsplan statthaft, denn der Flurbereinigungsplan ist eine Allgemeinverfügung im Sinne von § 35 Satz 2 Hessisches Verwaltungsverfahrensgesetz - HVwVfG - er fasst eine Vielzahl von einzelnen Verwaltungsakten, die gegen eine Vielzahl von Beteiligten ergehen, zusammen (BVerwG, Beschluss vom 03.02.1960 - BVerwG 1 CB 135.59 -, RdL 1960, 189 = RzF 5 zu § 44 IV; Wingerter/Mayr, Flurbereinigungsgesetz, 10. Aufl. 2018, § 58 Rdnr. 2).
  • OVG Niedersachsen, 25.01.2022 - 15 KF 17/18

    Abmarkung; Flurbereinigung, vereinfachte; Grenzkoordinaten;

    Weitergehende Rechte aus einer Neuvermessungsdifferenz gegenüber der im Grundbuch angegebenen Grundstücksgröße kann ein Teilnehmer auch dann nicht herleiten, wenn ein Grundstück anlässlich eines Flurbereinigungsverfahrens erneut vermessen wird und sich hierbei rechnerisch eine abweichende Grundstücksfläche ergibt (vgl. Hess VGH, Urteil vom 13.8.2020 - 23 C 2754/15 - juris Rn. 41; vgl. auch Senatsbeschluss vom 24.11.2015 - 15 KF 18/15 - n. v.; BayVGH, Urteil vom 27.11.1972 - IX G 49/70 - RzF 3 zu § 30 FlurbG).

    Aus technischen und tatsächlichen Gründen kann es bei Neuvermessungen von Grundstücken zu geringfügigen Abweichungen gegenüber vorherigen Vermessungen hinsichtlich der Berechnung der Grundstücksgröße kommen (hierzu schon HessVGH, Urteil vom 13.8.2020, a. a. O., Rn. 41).

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